Sonn-, aber auch Schattenseiten des Rennsports 2. Teil Keine Plattform mehr für den Sieger des letzten Jahres der Masterklasse I

Sonn-, aber auch Schattenseiten des Rennsports 2. Teil Keine Plattform mehr für den Sieger des letzten Jahres der Masterklasse I

 Und dann das!!!
Bei einer Veranstaltung mit 40 Streckenposten und 30 Exekutivbeamte bestens abgesichert, wird für sieben Kategorien mit über 300 Teilnehmern, ein knapp 20 Kilometer langen Rundstrecke perfekter Rundkurs und Ziel im Zentrum einer Stadt angeboten.
Und dabei???
Ein Sturz eines Amateurfahrers auf der Ziellinie (um Platz 34 mit ca. 25 km/h).
Und danach!!!“
Erfahrene, rührige Funktionäre mit jahrzehnter langem Veranstaltung - „KnowHow“, werden aufgrund der Klage des Verunfallten (Thomas M.) vor dem "Kadi" zitiert.
Vier strafrechtliche Verhandlungen und vier Zivilrechtliche erstreckten sich über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren. Auf zig-tausende Euro belaufen sich die Kosten. Der einzige Sachverständiger für Radsport in Österreich stellt in seinem Gutachten aufgrund von vorliegenden Bildmaterialien eindeutig fest, dass der Unfall aufgrund eines Fahrfehlers des Verunfallten zurückzuführen war.
Ein Sachverständiger der Straße, welcher mit dem Rennsport nicht vertraut ist, sah es etwas anders. Der Zieleinlauf obwohl er fast sieben Meter breit war, wäre aufgrund der Straßenbeschaffenheit noch breiter zu gestalten möglich gewesen. Die Absperrgitter hätten auch unten beschwert werden müssen. Technisch möglich, logistisch eine Stunde vor Rennbeginn (unvorhersehbaren starker Wind) undurchführbar. Der erfahrene Rennleiter sah durch den Bestand des Zieleinlaufes keine Beeinträchtigung für einen sichern Rennverlauf.

Erstaunlich ist auch, dass der Kläger trotz seiner Nachwehen hervorgerufen durch den Unfall (laut eigene Angaben bei Gericht) im Jahr darauf und danach er die Masterklasse dominierte.

Der Vereinsvorstand mit all seinen Mitgliedern und der zur Verantwortung gezogene Funktionär sind sich einig. Egal wie das Urteil ausfällt. Eins steht fest: für solch einen Sportler gibt es keinen Platz mehr, bei jenen Rennen, bei dennen wir als Veranstalter auftreten.

Für alle anderen Master I-Fahrer die den Veranstalter nicht geklagt haben, bzw. dies auch nicht vor haben, gibt es ein Einladungsrennen.

Es wurde bereits ein Antrag auf Suspendierung von Fahrern, welche den Verband bzw. Veranstalter nach Stürzen klagen, für die Dauer des Verfahrens beim ÖRV eingereicht.